Unsere Geschichte:
Im Jahre 1985 fanden sich in München ansässige palästinensische und jüdische Frauen und Männer zusammen und beschlossen die Gründung der Jüdisch- Palästinensischen Dialoggruppe, denn es zeigte sich, dass es auch für uns, die wir in Deutschland leben, nicht möglich ist, sich von dem israelisch-palästinensischen Konflikt abzugrenzen. Wir recherchieren und diskutieren die Hintergründe und Probleme der Konfrontation beider Völker.
Unser Anliegen:
Wir unterstützen Initiativen und Dialoggruppen im Nahen Osten, Europa und den USA und organisieren Veranstaltungen, zu denen wir u. a. israelische und palästinensische Gäste einladen, um so durch Information der Öffentlichkeit zum besseren Verständnis des Konfliktes und zum Abbau von Vorurteilen beizutragen.
Durch unsere Arbeit tragen wir dazu bei, dass es zu einer Verständigung und einem dauerhaften und gerechten Frieden zwischen unseren Völkern kommt.
Es ist vordringlich, politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Verhältnisse zu schaffen, unter welchen sich die palästinensischen Araber in Israel frei von jeder Diskriminierung als in jeder Hinsicht gleichberechtigte, gleichwertige und gleichbehandelte Bürger fühlen.
Wir treten für ein sofortiges Ende der Besatzung und für gleiche Reche für Palästinenser und Israelis in Israel und Palästina ein.
Wir lehnen die einseitige Schaffung von Fakten, die einen Friedensprozess und die Durchsetzung der vorliegenden Prinzipien gefährden, namentlich die Landnahme und Verschiebung der demographischen Verhältnisse in den palästinensischen Gebieten als eine Form der Gewalt ab.
Wir fordern den sofortigen Abbau der checkpoints im Westjordanland und die sofortige Beendigung der Wirtschaftsblockade und Abriegelung von Gaza.
Die jüdischen Siedlungen im Westjordanland und in Ostjerusalem sind völkerrechtswidrig und stellen ein Hindernis auf dem Weg zur Verständigung und zu einem dauerhaften Frieden dar, so dass sie deshalb zu räumen sind.
Es muss für Jerusalem eine Lösung als künftige Hauptstadt für beide Völker gefunden werden.
Unsere Grundsätze:
Kein Mensch darf seine Heimat verlieren, weil ein anderer dort seine Heimat sucht. Für jene, die im Verlauf des Konfliktes Land und/oder Heimat verloren haben, müssen gerechte Lösungen gefunden werden.
Die Beziehungen zwischen den Palästinensern und Israelis sollen auf der Grundlage vollständiger Gleichberechtigung beruhen und von Respekt, Rücksichtnahme und einem Menschenbild, das die Menschenwürde als unantastbar anerkennt, getragen sein. Gewalt ist kein Mittel der Konfliktlösung zwischen unseren Völkern. Wir wollen einen regelmäßigen intensiven Dialog zwischen Palästinensern und Juden anregen im Bestreben, gemeinsam Geschichte und Schicksal des anderen kennen zu lernen, Gemeinsamkeiten zu pflegen und Unterschiede zu respektieren und Auswege aus der gegenwärtigen Hilflosigkeit zu finden. Wir halten einen regen kulturellen und wirtschaftlichen Austausch unter Juden und Palästinensern und entsprechende Bildungs- und Erziehungsprogramme für geeignete und wichtige Mittel, diesen Dialog zu fördern. Wir setzen uns gegen jede Form von Rassismus, Islamophobie und Antisemitismus ein.
Die IV. Genfer Konvention vom 12. August 1949
über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
Diese Konvention wurde von Israel am 8. 12. 1949 unterschrieben und am 06.07.1951 ratifiziert.
Darin verpflichtet sich Israel, alle Personen in besetzten Gebieten - und dazu gehört neben der Westbank auch Gaza, das von Israel vollständig eingeschlossen und kontrolliert ist - zu schützen und vor Schaden zu bewahren.
Artikel 32: Die hohen Vertragsparteien verbieten sich ausdrücklich jede Maßnahme, die körperliche Leiden oder die Ausrottung der in ihrer Gewalt befindlichen geschützten Personen verursachen könnte. ..
Artikel 33: Keine geschützte Person darf für eine Übertretung bestraft werden, die sie nicht persönlich begangen hat. Kollektivstrafen wie auch jede Maßnahme zur Einschüchterung oder Terrorisierung sind verboten. ...
Vergeltungsmaßnahmen gegen geschützte Personen und ihr Eigentum sind verboten.
Artikel 49: ... Die Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln